Was wir bieten
Wie beeinflusst eine Erkrankung die Verhandlungsfähigkeit – wann ist man zu krank, um an einem Verfahren teilzunehmen? Wann nicht krank genug? Was sagt ein Attest wirklich aus, ist Verfahrenstaktik im Spiel?
Wir beurteilen und begleiten Verfahrensbeteiligte, so können wir gesundheitlichen Verschlechterungen vorbeugen und akute Probleme kompetent behandeln. Unsere Erfahrung zeigt: die Anwesenheit eines Arztes kann Stress reduzieren und eine zügige Verfahrensdurchführung unterstützen – zum Vorteil aller Beteiligten.
- Gutachten zur Verhandlungsfähigkeit
- Gutachten zur Haftfähigkeit
- Gutachten zur Transportfähigkeit
- Sofortuntersuchungen in laufenden Verfahren
- Koordination und Organisation aller im Prozesszusammenhang notwendigen medizinischen Leistungen (z.B. Transporte)
- Ärztliche Begleitung und Behandlung von gesundheitlich eingeschränkten Prozessbeteiligten
- Erläuterung von Attesten und anderen medizinischen Unterlagen